Reinigung – Hygiene – Desinfektion

Je nach Bundesland und Betreuungsform werden an das Hygienemanagement bzw. an die Kindertagespflegepersonen unterschiedliche Anforderungen gestellt. Eine Große Kindertagespflege (9 und mehr Kinder werden betreut) ist auf Grund der Vorgaben im Infektionsschutzgesetz (IFSG) einer Einrichtung – also einer KITA mit U3-Kindern – gleichgestellt.

Laut IFSG Paragraph 36 müssen Maßnahmen zur Infektionsprävention vorgehalten werden. Welche Maßnahmen das sind, wird in diesem Seminar erläutert. Ob nun gesetzlich verpflichtet oder nicht, haben verantwortungsbewusste Kindertagespflegepersonen großes Interesse daran, ein sicheres, auf die einrichtungsspezifischen Verhältnisse zugeschnittenes Hygienemanagement zu gewährleisten. Was gehört aus fachlicher Sicht dazu? Welche Risikostellen brauchen besondere Beachtung? Durch das Seminar besteht die Möglichkeit, die eigenen Routinen zu überprüfen und ggf. auf den aktuellen Stand zu bringen.

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