Hygiene am Wickelplatz – Update

Der geteilte Wickelplatz (an dem mehrere Kinder gewickelt werden) wird von den Gesundheitsämtern als „hygiene-kritisch“ eingestuft und unterliegt einer Reihe von gesetzlichen Vorgaben (z.B. Rahmenhygieneplan NRW / IFSG §§ 33 ff / BioStoffVO §§ 16 / DGUV 102-106). Die Vermeidung von Übertragungen durch Kontaktinfektionen (Schmierinfektionen bei Gegenständen und Mensch zu Mensch) steht hier im Vordergrund. In diesem Online-Kompakt-Seminar sollen alle Aspekte (rechtlich, hygienisch) angesprochen werden, die zu einen sicheren Hygienestandard und somit zur Gesunderhaltung aller beitragen.

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