Kombikurs Lebensmittelhygiene für Großtagespflege und kleine Tagespflege

Die Anforderungen an die sogenannte Einrichtungs- und Lebensmittelhygiene sind in Deutschland sehr hoch. Dies dient dem Schutz der Betreuten. Das IFSG (Infektionsschutzgesetz) macht klare Vorgaben, die in die jeweiligen Rahmenhygienepläne (Kinder- und Jugendhilfe) der Bundesländer heruntergebrochen werden. Wie, wann und vom wem müssen diese Vorgaben umgesetzt werden?

Im IFSG ist festgelegt, dass eine Kindertagespflege, die „9 und mehr Personen an drei oder mehr Tagen pro Woche für mehr als 20 Wochen pro Jahr betreut“, eine „Einrichtung“ ist. (In vielen Bundesländern sind deshalb die Anforderungen an die Großtagespflegen mit den Anforderungen an KITAs gleich gesetzt worden.) Für die Betreiber einer solchen Einrichtung gilt unter anderem die Umsetzung des § 36 IFSG. Damit sind die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Einrichtungshygiene und Infektionsprävention zu implementieren und einzuhalten.

Dies trifft auf eine immer höhere Zahl von Kindertagespflegen bzw. Krippen zu. In vielen Bundesländer ist es daher für die Tagespflegepersonen verpflichtend, an einer Erstbelehrung beim Gesundheitsamt bzw. eines beauftragten Arztes gemäß §§ 42,43 IFSG teilzunehmen. Die Folgebelehrung muss alle 2 Jahre durch den Arbeitgeber durchgeführt werden. Des Weiteren gilt für diese Personengruppe die jährliche Pflicht zur Schulung nach § 4 Lebens-Mittel-Hygiene-Verordnung. Welche Regeln und Vorgaben hier im Einzelnen an die Lebensmittel-Hygiene gestellt werden, ist Inhalt des Seminars.

Für die Kleine Tagespflege sind diese Vorgaben nicht verpflichtend, auch wenn es für deren Betreiber durchaus vorteilhaft ist, diese Grundlagen zu kennen. Wir bieten deshalb die Möglichkeit eines Kombi-Seminars, bei dem die gesetzlichen Grundlagen sowohl für die Mitarbeitenden der Großtagespflege als auch der Kleinen Tagespflege vermittelt werden – denn schließlich geht es ja in beiden Fällen um das Wohl der anvertrauten Kinder.

Selbstverständlich lassen sich mit diesen Inhalten bei ausreichender Teilnehmerzahl aber auch getrennte Kurse durchführen.

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