Schulung zu den §§ 34-35 Infektionsschutzgesetz (IFSG)

Wann ist es nur ein Juckreiz – und wann Krätze?
Welche Maßnahmen müssen bei Verdacht auf eine Salmonellen-Infektion getroffen werden? Wie lässt sich am besten verhindern, dass ein an Masern erkranktes Kind den Großteil der anderen Kinder ansteckt?

Der Gesetzgeber hat für solche Fälle das Infektionsschutz-Gesetz erlassen und verpflichtet in den Paragraphen 34 + 35 alle Arbeitgeber, sämtliche Mitarbeitenden regelmäßig über die darin erfassten Erkrankungen und die entsprechenden Maßnahmen dagegen zu unterweisen und diese Belehrung auch zu dokumentieren.

Aber ist das Personal nach einem solchen Vortrag wirklich gut vorbereitet auf einen eventuellen Ausbruch von Windpocken? Ist allen klar, was ein Fall von E.coli an Hygienemaßnahmen erfordert? Nehmen sie ernst, dass nach Reisen in exotische Länder auch in Deutschland kaum vorhandene Erreger eingeschleppt werden können, die sich wahllos unter Kindern wie BetreuerInnen verbreiten?

Gefährliche Infektionen können sehr unterschiedlich auftreten – und sehr unerwartet. Deshalb ist regelmäßiges korrektes Handeln wichtig, und zwar nicht erst, wenn der erste Krankenfall bestätigt ist. Je besser die Mitarbeitenden über Gefahren und Risiken der erfassten Infektionskrankheiten informiert sind, desto größer ist ihr Verständnis für die Notwendigkeit umfassender Desinfektions- und Hygienepläne und ihre Bereitschaft, sich bei der Umsetzung entsprechend zu engagieren.

Die mit dem Gesetz verbundenen Pflichten sind nicht immer eindeutig. Deshalb ist uns in unseren Schulungen wichtig – sowohl zum Schutz der betreuten Kinder und der Mitarbeitenden als auch zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung –, die Zusammenhänge und Hintergründe gefährlicher Infektionen verständlich darzustellen. Weil nicht nur der Buchstabe zählt, sondern die Bedeutung der Vorschriften zum Schutz aller Betroffenen. Erst wenn Ihr Team diese Zusammenhänge kennt, können Sie sicher sein, dass die vorgeschriebenen Maßnahmen auch zielführend umgesetzt werden. Und damit sind Sie nicht nur formal entlastet, sondern können auch in der täglichen Praxis von verantwortungsvollem Handeln ausgehen.

In unserer Schulung machen wir die Teilnehmenden mit allen Aspekten der genannten Paragraphen vertraut und beantworten wichtige Fragen:
Wie verhalte ich mich beim Auftreten einer der genannten Erkrankungen?
Was muss ich tun, um andere Kinder nicht zu gefährden?
Welche hygienischen Maßnahmen sind bei den verschiedenen Erkrankungen sinnvoll bzw. vorgeschrieben?
Wie schütze ich mich selbst, meine Mitarbeiter und Dritte optimal?

In jeder Schulung ist genügend Zeit für Fragen aus dem Teilnehmerkreis vorgesehen, um bestimmte Inhalte zu vertiefen und im Zweifelsfall die Hintergründe der Vorschriften zu erläutern.